Allgemeine Geschäftsbedingungen der ImmoKrause
1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und ImmoKrause. Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Irrtümer sowie Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ImmoKrause stimmt diesen ausdrücklich in schriftlicher Form zu.
​
2. Weitergabeverbot
Alle von ImmoKrause bereitgestellten Informationen und Objektnachweise sind ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Erfolgt dennoch eine unbefugte Weitergabe, durch die ein Dritter einen Hauptvertrag abschließt, ist der ursprüngliche Kunde verpflichtet, die vereinbarte Provision an ImmoKrause zu zahlen.
​
3. Doppeltätigkeit
ImmoKrause darf sowohl für die anbietende als auch für die nachfragende Partei tätig sein und für beide eine Provision verlangen.
​
4. Provisionsanspruch
Die Höhe der Provision richtet sich nach dem Maklervertrag oder dem Exposé und wird mit Abschluss eines durch ImmoKrause vermittelten oder nachgewiesenen Hauptvertrags fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
​
5. Eigentümerangaben und Haftungsausschluss
Die von ImmoKrause weitergegebenen Objektinformationen stammen von Eigentümern, Verkäufern oder beauftragten Dritten und wurden nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Eine Gewähr für deren Korrektheit, Vollständigkeit oder Aktualität wird nicht übernommen. Der Kunde hat die Angaben eigenständig zu prüfen. ImmoKrause haftet nur, wenn ihm nachweislich bekannt war, dass die bereitgestellten Informationen fehlerhaft sind.
​
6. Vertragsschluss
Ein Maklervertrag kann nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen, beispielsweise durch Anforderung eines Exposés oder die Nutzung der Vermittlungsleistung.
​
7. Rechte und Pflichten von ImmoKrause
-
ImmoKrause darf gleichzeitig für beide Vertragsparteien tätig sein.
-
Die Maklertätigkeit wird mit der erforderlichen Sorgfalt ausgeführt.
-
Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen werden vertraulich behandelt.
​
8. Rechte und Pflichten des Kunden
-
Der Kunde verpflichtet sich, ImmoKrause unverzüglich über alle relevanten Änderungen oder Umstände zu informieren, die die Maklertätigkeit betreffen.
-
Vor Abschluss eines Hauptvertrages ist ImmoKrause über den aktuellen Stand der Verhandlungen zu unterrichten.
-
Ein erfolgter Vertragsabschluss ist ImmoKrause umgehend mitzuteilen, und eine Kopie des Vertrags ist auf Verlangen vorzulegen.
-
Der Kunde verpflichtet sich, erhaltene Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Erfolgt dennoch eine Weitergabe und kommt dadurch ein Vertrag mit einem Dritten zustande, ist der Kunde schadensersatzpflichtig in Höhe der vereinbarten Provision.
​
9. Provision und Fälligkeit
-
Die Provisionshöhe ergibt sich aus dem Maklervertrag oder dem Exposé.
-
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der vermittelte Hauptvertrag später aufgehoben oder rückgängig gemacht wird.
-
Die Provision wird mit Abschluss des rechtsgültigen Hauptvertrages fällig, auch wenn dieser nach Beendigung des Maklervertrages zustande kommt.
-
Provisionspflichtig sind auch wirtschaftlich gleichwertige Verträge, z. B. Erbbaurechte oder der Verkauf von Gesellschaftsanteilen an einer Immobilie.
​
10. Vertragsdauer und Kündigung
-
Die Vertragslaufzeit beträgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sechs oder neun Monate und beginnt nach Abschluss der Vermarktungsvorbereitungen.
-
Eine Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.
-
Der Makleralleinauftrag verlängert sich automatisch um drei Monate, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
-
Die Kündigung bedarf der Textform.
​
11. Haftungsbeschränkungen
-
ImmoKrause haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
-
ImmoKrause übernimmt keine Gewähr für die Bonität vermittelter Vertragspartner.
-
Wertermittlungen durch ImmoKrause sind lediglich Schätzungen auf Basis vorhandener Marktanalysen und stellen keine verbindlichen Wertgutachten dar.
-
Eine Haftung für die Richtigkeit der zugrunde liegenden Daten besteht nur, wenn ImmoKrause nachweislich bekannt war, dass die Angaben falsch sind.
​
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Nähere Details sind in der Datenschutzerklärung von ImmoKrause geregelt.
​
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Firmensitz von ImmoKrause.
​
15. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Unwirksame Klauseln werden durch rechtlich zulässige Bestimmungen ersetzt.